Mietpreisbremse auf Zypern: Parlament berät neues Schutzgesetz für Mieter
Im zyprischen Parlament liegt ein Gesetzentwurf auf dem Tisch, der den Mietmarkt für Hauptwohnsitze grundlegend verändern könnte. Die Partei ALMA (Bürger für Zypern) hat den Vorschlag eingebracht, vertreten durch die Abgeordneten Odysseas Michaelides und Michalis Paraskevas. Kern des Entwurfs: Mieterhöhungen sollen künftig auf sechs Prozent alle zwei Jahre gedeckelt werden.
Eine Lücke im bestehenden Mietrecht
Das Besondere an diesem Vorschlag ist, auf wen er abzielt. Das bestehende zyprische Mietrechtsgesetz schützt bereits bestimmte Mieter, lässt aber viele Mietverhältnisse außen vor. Genau diese Lücke soll der neue Entwurf schließen. Er würde ausschließlich für Hauptwohnsitze gelten, also Wohnungen und Häuser, in denen Mieter ihren dauerhaften Lebensmittelpunkt haben.
Kurzzeitmietverträge, gewerbliche Mietverhältnisse oder Ferienunterkünfte wären nicht betroffen. Der Entwurf zielt auch nicht darauf ab, ein neues System der staatlich geregelten Miete einzuführen. Der Anfangsmietzins bleibt weiterhin frei verhandelbar zwischen Vermieter und Mieter.
Maximal sechs Prozent alle zwei Jahre
Die zentrale Regel des Gesetzentwurfs: Eine Mieterhöhung darf maximal einmal in 24 Monaten erfolgen. Die Höhe ist nach oben begrenzt, und zwar auf den niedrigeren der folgenden beiden Werte: entweder den im Mietvertrag vereinbarten Prozentsatz oder den Satz, den der Ministerrat per Erlass festlegt. Als gesetzliche Obergrenze gelten sechs Prozent alle zwei Jahre.
Vermieter müssen die angekündigte Erhöhung mindestens 60 Tage im Voraus schriftlich mitteilen. Das Schreiben muss die aktuelle Miete, die geplante neue Miete, den prozentualen Anstieg und die Rechtsgrundlage enthalten. Fehlt einer dieser Punkte, ist die Erhöhung schlicht unwirksam, bis die formalen Anforderungen erfüllt sind.
Schutz vor Umgehungsversuchen
Klar geregelt ist auch, was passiert, wenn Vermieter versuchen, die Deckelung durch andere Wege zu umgehen. Zusätzliche Gebühren oder finanzielle Auflagen, die faktisch die Mietlast erhöhen, wären untersagt. Vertragsklauseln, die Mieter zur Aufgabe ihrer gesetzlichen Rechte verpflichten würden, gelten automatisch als nichtig.
Interessant ist eine sogenannte widerlegbare Vermutung missbräuchlichen Verhaltens: Wenn ein Vermieter einem Mieter kündigt und die Wohnung innerhalb von sechs Monaten an einen neuen Mieter zu einer höheren Miete vermietet, muss er nachweisen, dass legitime Gründe vorlagen. Solche Gründe könnten sein, dass er die Wohnung selbst bewohnen will, sie verkaufen möchte, umfangreiche Renovierungen plant oder der Mieter schwerwiegend gegen den Vertrag verstoßen hat.
Ausnahmen für echte Sanierungen
Der Entwurf sieht Spielraum für Vermieter vor, die tatsächlich in ihre Immobilien investieren. Bei erheblichen, dokumentierten Verbesserungen darf die Sechs-Prozent-Grenze überschritten werden. Gemeint sind Maßnahmen wie energetische Sanierungen, wesentliche Elektro- oder Sanitärarbeiten sowie umfangreiche Renovierungen. Normale Wartungsarbeiten und altersbedingte Instandhaltung fallen nicht darunter.
Jede Erhöhung über die gesetzliche Grenze hinaus setzt voraus, dass die Arbeiten abgeschlossen und die Kosten vollständig belegt sind, und entweder der Mieter schriftlich zustimmt oder ein Gericht die Erhöhung genehmigt.
Bezirksgerichte als zuständige Instanz
Für Streitigkeiten aus dem neuen Gesetz wären die Bezirksgerichte (District Courts) zuständig. Sie könnten rechtswidrige Mieterhöhungen für ungültig erklären, die Rückerstattung zu viel gezahlter Miete anordnen und Schadensersatz zusprechen, wenn Vermieter gezielt versucht haben, die Regelungen zu umgehen. Das Gesetz würde nicht rückwirkend gelten, es betrifft ausschließlich neue Mietverträge sowie Verlängerungen, die nach dem Inkrafttreten abgeschlossen werden.
Relevant für Investoren
Wer in Zypern eine Immobilie als Kapitalanlage betrachtet und sie langfristig vermieten möchte, sollte den Verlauf dieses Gesetzentwurfs im Blick behalten. Sollte er das Parlament passieren, ergeben sich klare Rahmenbedingungen für die Mietstrategie: Mieterhöhungen werden planbar, aber auch gedeckelt. Kurzfristige Anpassungen an stark gestiegene Marktmieten wären eingeschränkt.
Für Käufer, die über Ferienvermietung oder Airbnb nachdenken, ist der Entwurf zunächst nicht direkt relevant, da er sich auf Hauptwohnsitze beschränkt. Trotzdem zeigt die politische Debatte, dass Zypern beim Thema Mietregulierung zunehmend aktiver wird. Ein Hinweis, den Investoren beim Blick auf die Rendite ihrer Zypern-Immobilien nicht ignorieren sollten.
Quelle: Cyprus Property News
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