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Non-Dom Zypern 2026 — Der komplette Guide für Auswanderer

Der Non-Dom-Status macht Zypern zum attraktivsten Steuerstandort in der EU. Was der Status bedeutet, wer ihn bekommt und was Deutsche beim Wegzug beachten müssen.
Limassol Strandpromenade mit modernen Gebäuden bei Abenddämmerung
Foto: Bartłomiej Balicki | Unsplash

Wer nach Zypern auswandert und dort seinen steuerlichen Wohnsitz anmeldet, stößt früher oder später auf drei Buchstaben, die in Expat-Foren und Steuerberatungsgesprächen regelmäßig fallen: Non-Dom. Dahinter steckt ein Steuerstatus, der Zypern für vermögende Privatpersonen, Unternehmer und Kapitalanleger aus Deutschland und dem Rest Europas so attraktiv macht wie kaum ein anderes EU-Land. Dieser Guide erklärt, was der Non-Dom-Status konkret bedeutet, wer ihn bekommt, welche Steuern man damit spart und was man in der Vorbereitung beachten sollte.

Was bedeutet Non-Dom überhaupt?

Non-Dom ist die Abkürzung für Non-Domiciled, also "nicht ansässig im steuerrechtlichen Sinn des Domizilbegriffs". Der Begriff klingt technisch, ist aber schnell erklärt. Er beschreibt eine Person, die zwar in Zypern steuerlich ansässig ist, also ihren steuerlichen Wohnsitz auf der Insel hat, aber dort nicht ihr rechtliches Domizil begründet hat. Ein Domizil im zyprischen Steuerrecht entsteht erst, wenn man entweder in Zypern geboren wurde oder mindestens 17 der letzten 20 Jahre dort als Steueransässiger gelebt hat.

Für praktisch jeden Deutschen, der nach Zypern zieht, gilt daher automatisch: Non-Dom. Der Status muss nicht separat beantragt werden. Er ergibt sich aus der Herkunft der Person und ihrer Steuerhistorie. Wer sich in Zypern als Steueransässiger registriert, dort nicht geboren wurde und dort auch nicht jahrzehntelang gelebt hat, ist ab dem ersten Jahr ein Non-Dom. Diese Klassifizierung gilt dann für bis zu 17 Jahre ab dem Zeitpunkt der ersten steuerlichen Ansässigkeit in Zypern.

Was spart der Non-Dom-Status konkret?

Der zentrale Vorteil liegt in der Befreiung von der sogenannten Special Defence Contribution, kurz SDC. Das ist eine zyprische Sonderabgabe, die regulär ansässige Steuerpflichtige auf Dividenden, Zinsen und Mieteinnahmen zahlen müssen. Für Non-Doms entfällt diese Abgabe vollständig.

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt die SDC auf Dividenden für vollständig domizilierte Einwohner 5 Prozent. Auf Zinserträge liegt sie bei 30 Prozent. Non-Doms zahlen stattdessen 0 Prozent SDC auf beiden Einkommensarten. Der einzige verbliebene Abzug auf Dividendeneinkünfte ist der Beitrag zum allgemeinen Gesundheitssystem GESY, englisch GHS, der 2,65 Prozent beträgt und auf einen maximalen Einkommensbetrag von 180.000 Euro jährlich begrenzt ist. Der maximale GESY-Jahresbeitrag liegt damit bei 4.770 Euro (Stand 2026).

Das klingt abstrakt, wird aber an einem einfachen Beispiel greifbar. Wer als Non-Dom in Zypern 100.000 Euro an Dividenden aus seiner Gesellschaft ausschüttet, zahlt darauf 2.650 Euro an GESY-Beiträgen. Ein domizilierter Einwohner würde für dieselbe Dividende 5.000 Euro SDC plus 2.650 Euro GESY zahlen, also knapp 7.650 Euro. Auf eine Million Euro Dividende im Jahr wächst die Ersparniss allein durch den Non-Dom-Status auf rund 50.000 Euro jährlich an.

Noch stärker fällt der Unterschied bei Zinserträgen aus. Wer als regulär domizilierter Steuerpflichtiger in Zypern Zinseinkünfte aus Anleihen, Festgeld oder Privatdarlehen erzielt, zahlt darauf 30 Prozent SDC. Als Non-Dom zahlt man 0 Prozent SDC und lediglich den GESY-Beitrag von 2,65 Prozent. Für jemanden, der erhebliche festverzinsliche Vermögen verwaltet, macht dieser Unterschied einen wesentlichen Teil der steuerlichen Gesamtbelastung aus.

Was bleibt trotzdem zu zahlen?

Der Non-Dom-Status ist keine vollständige Steuerfreiheit. Er befreit ausschließlich von der SDC. Alle anderen zyprischen Steuern gelten unverändert.

Gehaltseinkünfte und Honorare unterliegen der progressiven Einkommensteuer Zyperns: bis 19.500 Euro jährlich fallen 0 Prozent an, zwischen 19.501 und 28.000 Euro sind es 20 Prozent, zwischen 28.001 und 36.300 Euro 25 Prozent, zwischen 36.301 und 60.000 Euro 30 Prozent und auf alles darüber hinaus 35 Prozent (Stand 2026). Wer vor allem über Gehalt bezahlt wird und kein Kapitalvermögen hat, spürt den Non-Dom-Status kaum.

Unternehmensgewinne in einer zyprischen Limited werden mit 12,5 Prozent Körperschaftsteuer besteuert. Hinzu kommt für alle, die in Zypern Einkommen erzielen, der GESY-Beitrag von 2,65 Prozent. Sozialversicherungsbeiträge fallen bei Angestelltenverhältnissen ebenfalls an.

Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren wie Aktien, Anleihen oder ETFs sind in Zypern grundsätzlich steuerfrei, und das unabhängig vom Non-Dom-Status. Wer hingegen eine Immobilie auf Zypern verkauft und dabei einen Gewinn erzielt, zahlt 20 Prozent Kapitalertragssteuer auf den realisierten Gewinn. Erbschaftssteuer gibt es in Zypern nicht.

Die Kombination, die wirklich rechnet

Der Non-Dom-Status entfaltet seinen größten Nutzen in Kombination mit einer zyprischen Kapitalgesellschaft und einem moderat angesetzten Gehalt. Das Prinzip ist folgendes: Die Gesellschaft erzielt Gewinne und zahlt 12,5 Prozent Körperschaftsteuer. Der verbleibende Gewinn wird als Dividende an den Non-Dom-Gesellschafter ausgeschüttet. Auf diese Dividende fällt dann nur der GESY-Beitrag von 2,65 Prozent an.

Der kombinierte Steuersatz vom Unternehmensgewinn bis ins persönliche Konto beträgt damit rechnerisch etwa 14 bis 16 Prozent. Zum Vergleich: In Deutschland kann die Gesamtbelastung aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und Kapitalertragsteuer leicht 40 bis 50 Prozent erreichen. Selbst bei einer GmbH mit günstiger Steuerstruktur bleibt der Unterschied erheblich.

Dieser Vorteil gilt nicht nur für zyprische Gesellschaften. Non-Dom-Einwohner zahlen auch auf Dividenden aus ausländischen Gesellschaften, ob britische Ltd, amerikanische LLC oder irische Holding, lediglich den GESY-Beitrag. Die steuerliche Herkunft der Ausschüttung spielt dabei keine Rolle. Das macht das Modell auch für Unternehmer interessant, die ihre bestehenden Strukturen nicht sofort umbauen wollen.

Wie wird man steuerlich ansässig in Zypern?

Bevor der Non-Dom-Status überhaupt greift, muss man steuerlich in Zypern ansässig sein. Dafür gibt es zwei Wege.

Der Standardweg ist die 183-Tage-Regel: Wer mehr als 183 Tage im Jahr auf Zypern verbringt, gilt dort automatisch als steuerlich ansässig. Das ist das Modell, das die meisten EU-Länder kennen und das in der Praxis am einfachsten nachzuweisen ist.

Zypern bietet aber zusätzlich die sogenannte 60-Tage-Regel an. Sie erlaubt es, die steuerliche Ansässigkeit bereits nach mindestens 60 Tagen auf der Insel zu begründen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Wer die 60-Tage-Regel nutzen möchte, darf in keinem anderen Land mehr als 183 Tage im Steuerjahr verbringen. Außerdem braucht er eine dauerhafte Unterkunft in Zypern, sei es gemietet oder selbst genutzt, sowie eine wirtschaftliche Verbindung zur Insel, also ein Unternehmen, ein Anstellungsverhältnis oder eine entsprechende Tätigkeit in Zypern.

Im Rahmen der umfassenden Steuerreform, die im April 2026 in Kraft trat, hat Zypern diese Anforderungen leicht modernisiert. Statt des bisherigen Nachweises, dass man in keinem anderen Land steuerlich ansässig ist, genügt es nun, nicht mehr als 183 Tage in einem einzigen anderen Staat zu verbringen. Das Center of Vital Interests, also der wirtschaftliche Lebensmittelpunkt, wird bei der Beurteilung stärker gewichtet. Die 60-Tage-Regel als Instrument besteht weiterhin (Stand Juni 2026; wer mit dieser Regelung plant, sollte die aktuellen Anwendungshinweise direkt mit einem zyprischen Steuerberater abklären).

Was bedeutet das konkret für Deutsche?

Wer aus Deutschland nach Zypern zieht, steht vor einer Aufgabe, die mehr erfordert als das Umschreiben der Meldeadresse. Deutschland hat verhältnismäßig strenge Regelungen, die sicherstellen sollen, dass ein Wegzug steuerlich auch tatsächlich wirksam ist.

Zunächst zur unbeschränkten Steuerpflicht: Sie endet in Deutschland erst, wenn man dort weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt mehr hat. Wer eine Wohnung in Deutschland behält, bleibt unbeschränkt steuerpflichtig, selbst wenn er 200 Tage im Jahr in Zypern verbringt. Das ist einer der häufigsten Fehler, den Auswanderer machen, und führt dazu, dass man am Ende in beiden Ländern steuerlich gebunden ist.

Dann ist da die Wegzugsbesteuerung nach dem deutschen Außensteuergesetz. Wer mindestens 10 der letzten 12 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war und Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 Prozent hält, muss beim Wegzug die stillen Reserven in diesen Beteiligungen versteuern, als hätte er sie zum aktuellen Marktwert verkauft. Bei einem Wegzug in einen EU-Staat wie Zypern kann diese Steuerschuld auf Antrag zinslos gestundet werden. Die Steuerschuld selbst entsteht jedoch, und sie muss irgendwann beglichen werden. Wer Unternehmensanteile hält, sollte das rechtzeitig mit einem Steuerberater klären, der sowohl deutsches als auch zyprisches Steuerrecht kennt.

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Zypern regelt, welcher Staat das Besteuerungsrecht für welche Einkommensarten hat. Es schützt vor einer echten Doppelbesteuerung. Es bedeutet aber nicht, dass man sämtliche deutschen Steuerpflichten einfach hinter sich lassen kann. Wer seinen faktischen Lebensmittelpunkt weiterhin in Deutschland hat, Familie, Haus, Hauptkontakte, wird Schwierigkeiten haben, die Verlagerung des steuerlichen Wohnsitzes beim deutschen Finanzamt durchzusetzen.

Wie registriert man sich als Non-Dom?

Der formale Ablauf ist überschaubar, sollte aber in der richtigen Reihenfolge durchgeführt werden.

Als erstes braucht man den sogenannten Yellow Slip, das Registrierungszertifikat für EU-Bürger bei der zyprischen Einwanderungsbehörde. EU-Bürger füllen dafür das MEU1-Formular aus. Dann folgt die Registrierung beim zyprischen Finanzamt, woraufhin man eine Steuernummer erhält, auf Englisch Tax Identification Code oder TIC. Bei der jährlichen Steuererklärung, dem IR1-Formular, wird der Domizilstatus erklärt. Auf dieser Grundlage wird die SDC-Befreiung angewendet. Es gibt kein separates Non-Dom-Zertifikat oder eine eigenständige Beantragung. Der Status ergibt sich aus den erklärten Angaben und dem Domizil der Herkunft.

Zusätzlich ist eine Anmeldung beim GESY-System erforderlich. Wer nicht im staatlichen Gesundheitssystem versichert ist, braucht einen Nachweis über eine private Krankenversicherung. Professionelle Steuerberater in Zypern übernehmen diesen gesamten Prozess. Die Kosten liegen je nach Umfang zwischen 2.000 und 6.000 Euro, bei komplexeren Strukturen mit internationalem Bezug auch höher.

Wie lange gilt der Non-Dom-Status?

Der Non-Dom-Status gilt für maximal 17 Steuerjahre ab dem Jahr der erstmaligen steuerlichen Ansässigkeit in Zypern. Danach gilt man als domiziliert und zahlt die SDC wie alle anderen ansässigen Einwohner auch, ab 2026 also 5 Prozent auf Dividenden und 30 Prozent auf Zinsen.

Im Rahmen der Steuerreform 2026 wurde eine Verlängerungsoption eingeführt. Wer sein ursprüngliches Domizil außerhalb Zyperns hat, kann den Non-Dom-Status durch eine Einmalzahlung von 250.000 Euro um jeweils fünf Jahre verlängern, maximal zweimal. Das ergibt theoretisch eine Gesamtlaufzeit von 27 Jahren. Ob sich diese Zahlung rechnet, hängt vom individuellen Einkommen ab. Bei Dividendenausschüttungen von mehreren Millionen Euro jährlich amortisiert sie sich rasch. Ob diese Verlängerungsoption auf die eigene Situation zutrifft und wie die genauen Bedingungen für die Antragstellung aussehen, sollte mit einem aktuellen Steuerberater geprüft werden (Stand 2026).

Was passiert, wenn man Zypern zwischendurch verlässt? Die 17 Jahre zählen nur die Steuerjahre, in denen man tatsächlich als zyprischer Steueransässiger galt. Wer die Insel für einige Jahre verlässt und später zurückkehrt, muss prüfen lassen, ob der Domizilstatus sich inzwischen verändert hat. Das hängt von der gesamten Steuerhistorie in der Zwischenzeit ab.

Wer profitiert am meisten?

Am stärksten profitieren Menschen, die einen großen Teil ihres Einkommens aus Kapitalerträgen oder Unternehmensausschüttungen beziehen. Wer ein Gehalt von 60.000 Euro im Jahr bezieht und sonst keine Kapitalerträge hat, wird vom Non-Dom-Status kaum profitieren, weil Gehaltseinkünfte von der SDC ohnehin nicht betroffen sind. Wer hingegen jährlich 200.000 Euro Dividenden aus einer Gesellschaft ausschüttet, spart mit Non-Dom in Zypern im Vergleich zu Deutschland erhebliche Beträge.

Besonders interessant ist das Modell für Unternehmer, die ihr Unternehmen nach Zypern verlagern oder dort neu gründen. Für Freiberufler und digitale Nomaden, die ihre Einkünfte über eine Gesellschaft strukturieren. Für Investoren, die regelmäßige Dividenden aus einem Wertpapierdepot oder Beteiligungen beziehen. Und für Personen, die erhebliche Zinserträge aus festverzinslichen Anlagen oder Privatdarlehen erzielen.

Wer dagegen hauptsächlich als Angestellter tätig ist und kein Kapitalvermögen verwaltet, findet andere Aspekte Zyperns möglicherweise relevanter als den steuerlichen: das angenehme Klima, die englischsprachige Infrastruktur, die vergleichsweise günstigen Lebenshaltungskosten im Vergleich zu deutschen Großstädten oder der Zugang zum GESY-Gesundheitssystem.

Non-Dom im EU-Vergleich

Portugal hat mit dem Ende des Non-Habitual-Resident-Regimes (NHR) Ende 2023 eine der beliebtesten Alternativen verloren. Das Nachfolgeprogramm IFICI ist deutlich enger gefasst und gilt nur für bestimmte qualifizierte Berufsgruppen. Griechenland bietet eine pauschale Jahressteuer von 100.000 Euro für ausländische Einkünfte, was sich nur bei sehr hohen Beträgen rechnet. Malta hat ein ähnliches Non-Dom-Modell, verlangt aber eine deutlich höhere Mindeststeuerbelastung. Italien verlangt eine Jahrespauschale von 200.000 Euro.

Zypern sticht heraus: Es gibt keine Mindeststeuer, keine Einkommensgrenze, keinen vorgeschriebenen Beruf. Der Status gilt automatisch für nahezu jeden Auswanderer, erfordert keine aufwendige jährliche Beantragung und ist mit dem GESY-Beitrag von maximal 4.770 Euro jährlich verknüpft. Innerhalb der EU ist das eine seltene Kombination aus niedrigem Einstiegshürde und tatsächlicher steuerlicher Wirkung.

Worauf man besonders achten sollte

Einige Punkte verdienen besondere Aufmerksamkeit, bevor man den Schritt macht.

Die steuerliche Abmeldung aus Deutschland muss vollständig sein. Ein Zweitwohnsitz in Deutschland genügt, um dort weiterhin steuerpflichtig zu bleiben. Wer also in Zypern als Non-Dom steuerfrei Dividenden kassieren möchte, aber in München noch eine Wohnung hält, wird sich mit dem deutschen Finanzamt auseinandersetzen müssen.

Die Wegzugsbesteuerung kann eine erhebliche Vorauszahlung auslösen, wenn man Unternehmensanteile hält. Hier lohnt sich eine detaillierte Beratung, bevor man kündigt und Koffer packt.

Die 60-Tage-Regel ist kein Freifahrtschein für ortsunabhängiges Arbeiten aus aller Welt. Wer sich mehr als 183 Tage in einem anderen Land aufhält, riskiert dort eine steuerliche Ansässigkeit zu begründen, was die gesamte zyprische Non-Dom-Struktur untergräbt.

Und schließlich: Steuerrecht ändert sich. Das gilt auch für Zypern. Die Reform vom April 2026 hat bereits einige Parameter angepasst. Was heute gilt, kann sich in den nächsten Jahren verändern. Wer eine langfristige Struktur plant, sollte sie von einem aktuell informierten Steuerberater absegnen lassen und regelmäßig überprüfen lassen.

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